auf der Internetseite der Geschäftsstelle des Bayerischen
Landespersonalausschusses.
Die Aufgabe des Bayerischen
Landespersonalausschusses (LPA) und seiner Geschäftsstelle ist es, die
einheitliche und gerechte Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften bei
allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat Bayern sicherzustellen. Vor allem
bei Entscheidungen über die Einstellung und Beförderung von Beamtinnen und
Beamten sollen alle sachfremden Einflüsse ausgeschlossen werden.
Wir beraten
die kommunalen und staatlichen Dienststellen bei laufbahnrechtlichen Fragen,
klären die Erfolgsaussichten von Anträgen an den LPA und sind bei der Erstellung
sachdienlicher Anträge behilflich.
Darüber hinaus führen wir die
Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und
der Justiz sowie für die dualen Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen
Dienst in Bayern (jeweils Beamtenlaufbahn,
nichttechnischer Bereich) durch. Diese Verfahren sind der Schlüssel,
um Beamter oder Beamtin bei den staatlichen und kommunalen Behörden zu werden.
Auf unserer Internetseite haben wir alle wichtigen Informationen zu unseren
Tätigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt. Während der
Anmeldezeiträume können Sie einfach und papierlos mit dem Online-Antrag die
Zulassung zu den Auswahlverfahren beantragen.
Innerhalb des Bayerischen
Behördennetzes bieten wir Hinweise, Verordnungstexte und das Formblatt für einen
Antrag an den LPA für Behörden an.
Horst Wonka
Generalsekretär
Eine Broschüre und Berufsfilme geben Ihnen einen Überblick, welche Ausbildungsmöglichkeiten für eine spätere Tätigkeit als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst in der zweiten Qualifikationsebene bestehen.
Eine Broschüre und Berufsfilme bieten Ihnen einen Überblick über die dualen Studiengänge und Berufsfelder für eine spätere Tätigkeit als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst in der dritten Qualifikationsebene.