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  1. Ausbildungsplätze

Hinweise für die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Ablauf der Auswahlprüfung zur Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen

Stand 1. Juni 2022

Unser oberstes Ziel ist es, die Gesundheit unserer Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Prüflinge) sowie unserer Prüfungsteams zu schützen, gleichwohl aber einen reibungslosen Ablauf der Auswahlprüfungen zu gewährleisten. Hierzu wird sichergestellt werden, dass während der Prüfung zwischen den Prüflingen untereinander und zu den Prüfern bzw. Aufsichten ein ausreichender Abstand gehalten und infektionsschutzgerecht gelüftet wird.

Darüber hinaus weisen wir dringend daraufhin, Folgendes zu beachten:

  • Folgende Personen dürfen nicht an der Auswahlprüfung teilnehmen:
    • Personen mit COVID-19-assoziierten Krankheitssymptomen (akute unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere, z. B. Atemwegsprobleme, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Gliederschmerzen)
      Ausnahmen: Personen, die an Allergien oder anderen chronischen Erkrankungen leiden, die zu typischen Symptomen wie Atemwegsproblemen, Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen führen, bei Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests, in dem die Allergie/chronische Erkrankung und die typischen Symptome bestätigt werden, sowie Personen mit leichten, neu aufgetretenen, Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) bei Nachweis eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, max. 48 h alt, oder PoC-Antigen-Schnelltests, max. 24 h alt – ausgestellt durch ein qualifiziertes Testpersonal/-institut1. Das Attest bzw. das Testergebnis ist zur Prüfung mitzubringen. Eine vorherige Anzeige gegenüber der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist nicht erforderlich.
    • Personen, die einer Quarantäne-/Absonderungs- oder Isolationsmaßnahme unterliegen.
    • Personen mit einer aktuell nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion.
  • Prüflinge, bei denen nachweislich bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht sowie schwangere Prüfungsteilnehmerinnen, bitten wir, sich unverzüglich mit der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses in Verbindung zu setzen, damit mögliche Vorsichtsmaßnahmen abgesprochen werden können.

  • Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen ist während des Aufenthalts im gesamten Prüfungsbereich sowie bei den Zu- und Abgangswegen stets zu achten. Jegliche Gruppenbildung ist auch vor dem Prüfungslokal zu unterlassen. Aufzüge sind nur in notwendigen Ausnahmefällen zu nutzen (z. B. Gehbehinderung).

  • Auf die erforderliche Hände-Hygiene ist in jedem Fall (insbesondere nach Toilettengängen) ebenso zu achten wie auf die allgemein bekannte Basishygiene (z. B. Hust- und Niesetikette).

  • Aufgrund der zwingend erforderlichen wiederholten Lüftung des Prüfungsraumes während der Prüfung kann es zu Abweichungen von der Wohlfühltemperatur kommen. Daher ist auf entsprechende Kleidung zu achten.

  • Unwohlsein während der Prüfung ist der aufsichtsführenden Person unverzüglich anzuzeigen.

  • Im Prüfungsgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske 2 (z. B. OP-Maske) oder einer FFP2-Maske ohne Ventil. Während der Prüfung besteht am zugewiesenen Sitzplatz im Prüfungsraum keine Maskenpflicht.
    Bei freiwilligem Tragen einer Maske während der Prüfung wird keine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt.

  • Begleitpersonen ist der Aufenthalt im Prüfungsbereich nicht gestattet. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen zugelassen werden.

  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten! Andernfalls kann ein Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren ausgesprochen werden.

  • Informieren Sie sich bitte fortlaufend und nochmals unmittelbar vor dem Prüfungstermin auf unserer Internetseite und ggf. auf der Internetseite Ihres in der Einladung zur Prüfung (Zugang ca. 1 bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin) genannten Prüfungslokals über ggf. geänderte oder erweiterte Hinweise und Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie.

  • Informieren Sie sich bitte auch fortlaufend über die allgemeinen Vorgaben der zuständigen Behörden hinsichtlich der Corona-Pandemie.

  • Alle Prüflinge werden gebeten, am Morgen des Prüfungstages vor Antritt des Weges zum Prüfungsgebäude zum Schutz aller an der Prüfung beteiligten Personen einen Antigen-Selbsttest vorzunehmen.

1 z. B. von lokalen Testzentren und Ärzten; schulische Tests werden nicht gleichgestellt; Schülerinnen und Schüler unterliegen den obigen Nachweispflichten

2 vgl. BfArM-Informationen unter
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html;
im Übrigen § 2 der 16. BayIfSMV unter
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16-2

Hinweis:

Wegen der aktuell geltenden Abstandsregeln besteht erhöhter Platzbedarf bei der Durchführung der Auswahlprüfung!

Falls Sie sich am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze, Einstellungsjahr 2023, angemeldet haben sollten, jedoch nicht weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie daher, sich unter nachfolgender Internetadresse abzumelden:

  • Abmeldung vom Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze 2023

 

 

 

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