Unser oberstes Ziel ist es, die Gesundheit unserer Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Prüflinge) sowie unserer Prüfungsteams zu schützen, gleichwohl aber einen reibungslosen Ablauf der Auswahlprüfungen zu gewährleisten. Hierzu wird sichergestellt werden, dass während der Prüfung zwischen den Prüflingen untereinander und zu den Prüfern bzw. Aufsichten ein ausreichender Abstand gehalten und infektionsschutzgerecht gelüftet wird.
Darüber hinaus weisen wir dringend daraufhin, Folgendes zu beachten:
1 z. B. von lokalen Testzentren und Ärzten; schulische Tests werden nicht gleichgestellt; Schülerinnen und Schüler unterliegen den obigen Nachweispflichten
2 vgl. BfArM-Informationen unter
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html;
im Übrigen § 2 der 16. BayIfSMV unter
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16-2
Wegen der aktuell geltenden Abstandsregeln besteht erhöhter Platzbedarf bei der Durchführung der Auswahlprüfung!
Falls Sie sich am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze, Einstellungsjahr 2023, angemeldet haben sollten, jedoch nicht weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie daher, sich unter nachfolgender Internetadresse abzumelden: