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Nachteilsausgleich

Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann auf Antrag je nach Art und Umfang der Prüfungsbehinderung ein Nachteilsausgleich gewährt werden (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit). Füllen Sie hierzu im Online-Antrag die dafür vorgesehenen Felder aus und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein.