Ein zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie
Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.
Bitte beachten Sie, dass eine spätere Einstellung als Rechtspfleger/in bei der Justiz und bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, als Diplom-Verwaltungswirt/in im Justizvollzug und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Polizeiverwaltung nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich ist.
Die
derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern