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Staatsangehörigkeit

Ein zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie

Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.

Beschränkung auf deutsche Staatsangehörigkeit

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Einstellung als Rechtspfleger/in bei der Justiz und bei der Arbeitsgerichtsbarkeit, als Diplom-Verwaltungswirt/in im Justizvollzug und bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Polizeiverwaltung nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich ist.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EU-FlaggeDie derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben Deutschland:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern