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Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei

Für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei (dritte Qualifikationsebene, Polizeivollzugsdienst) müssen Sie neben den schulischen Voraussetzungen (siehe Schulbildung)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberater/-innen der Polizei. Welche/r Einstellungsberater/-in für Sie zuständig ist, können Sie auf der Internetseite www.polizei.bayern.de nachlesen oder von jeder Polizeidienststelle bzw. vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (Telefon 0951/9331-446) erfahren. Wenn Sie außerhalb Bayerns wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium München (Telefon 089/18952-460 oder -466).