Zusätzliche Voraussetzungen für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei
Für das Studium zum/zur Kommissar/in bei der Polizei (dritte Qualifikationsebene,
Polizeivollzugsdienst) müssen Sie neben den schulischen Voraussetzungen (siehe
Schulbildung)
- grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei
Höchstaltersgrenze möglich,
- mindestens 1,65 m groß sein (Ausnahmen möglich),
- gesundheitliche Eignung,
- nicht im Konflikt mit dem Gesetz,
- nicht in finanziellen Schwierigkeiten,
- erfolgreiche Einstellungsprüfung,
- im Auswahlverfahren einen zur Einstellung ausreichenden Ranglistenplatz
erreicht haben und
- sich neben der Anmeldung zum Auswahlverfahren bis 31. Oktober des laufenden Jahres bei der Einstellungsberatung
der Bayerischen Polizei beworben haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberater/-innen der
Polizei. Welche/r Einstellungsberater/-in für Sie zuständig ist, können Sie auf
der Internetseite
www.polizei.bayern.de
nachlesen oder von jeder Polizeidienststelle bzw. vom Präsidium der Bayerischen
Bereitschaftspolizei (Telefon 0951/9331-446) erfahren. Wenn Sie außerhalb Bayerns
wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium
München (Telefon 089/18952-460 oder -466).